Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma "Stellarblade" verklagt Sony und Shift Up, die Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade , wegen mutmaßlicher Markenverletzung. Die Klage, die Anfang dieses Monats in einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, behauptet, dass der Titel des Spiels das Geschäft von Stellarblade schadet und seine Online -Sichtbarkeit behindert.
Der Kläger, Griffith Chambers Mehaffey, argumentiert, dass die Ähnlichkeit zwischen den Namen und Logos, insbesondere dem stilisierten "S", Verwirrung der Verbraucher verursacht. Er behauptet weiter, dass die Online -Präsenz von Stellar Blade sein Unternehmen sein Unternehmen überschattet und es potenziellen Kunden schwer macht, seine Filmproduktionsdienste zu finden.
Mehaffeys rechtliche Schritte sucht nach Geldentschädigung, Anwaltskosten und einer einstweiligen Verfügung, um die weitere Verwendung des Markenzeichens "Sternblatt" zu verhindern. Er verlangt auch die Zerstörung aller * Sternblattmaterialien. Er registrierte im Juni 2023 das Markenzeichen "Stellarblade", nachdem er einen Wechselbrief in die Höhe gesendet hatte. Er behauptet, seit 2006 die Domain stellarblade.com besessen zu haben, und betreibt sein Geschäft seit 2011 unter diesem Namen.
Das Argument der Verteidigung hängt von der Tatsache ab, dass Stellar Blade mit dem Titel "Project Eve" nur im Jahr 2022 seinen aktuellen Namen angenommen hat. Der Anwalt von Mehaffey argumentiert jedoch, dass Sony und Verschiebung seine bereits bestehenden Rechte hätten bewusst sein müssen. Der Anwalt betont die langjährige Verwendung des Namens und der Domäne "Stellarblade" und unterstreicht den angeblichen Schaden, der durch die Dominanz des Spiels in Online-Suchergebnissen verursacht wird.
Der Fall unterstreicht die Komplexität des Markenrechtes, einschließlich der rückwirkenden Anwendung von Markenrechten. Das Ergebnis hängt von der Einschätzung der Ähnlichkeit zwischen den Noten, der Wahrscheinlichkeit einer Verwirrung der Verbraucher und dem Zeitpunkt der jeweiligen Markenregistrierungen und Geschäftsbetriebe ab.